
Zielsetzung
Das Ziel der Betreuung:
Der Verein für Sozialmedizin bietet mit dem „Betreuten Wohnen“ suchtkranken Menschen als Form der Nachsorge ein angemessenes Wohnen und eine gezielte Förderung in den Bereichen: Wohnen, Arbeiten und Freizeit.
Vorraussetzung für eine Aufnahme:
Eine abgeschlossene ambulante oder stationäre Therapie.
Nach einer Adaptionstherapie oder Langzeitbetreuung.
Stabilisierung nach kritischen Phasen.
Zuordnung zum Personenkreis SGB XII §§ 53 ff u. §§ 54.
Es darf keine Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegen.
Genaueres können sie unter dem Menüpunkt Konzepte einsehen. 